Wenn sie mit unserer Leistung nicht zufrieden waren, sagen sie es uns!

Unter: https://www.nvv.de/5-minuten-garantie haben sie die Möglichkeit ihre Beschwerden online an uns weiterzugeben. Ein NVV-Mitarbeiter nimmt sich dann Ihrer Sache an.

 

Sollten Sie mit den Entscheidungen zu Ihren Einwänden nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden.

 

Diese Verbraucherschlichtungsstelle wird jedoch erst dann tätig, wenn vorab nachweislich keine Klärung zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden erzielt werden konnte.


Seit 01.09.2019 ist das Eisenbahn-Bundesamt die Nationale Durchsetzungsstelle für die gesetzlichen Fahrgastrechte:

 

Nationale Durchsetzungsstelle Eisenbahnbundesamt für die Fahrgastrechte:

Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228/30795-0
Fax: 0228/30795-499
fahrgastrechte@eba.bund.de

 
KVG